Vertragsbedingungen Mitgliedschaftsantrag KMG-Trainierende

  1. Als Mitglied erhalte ich einen KMG-Ausweis und bin berechtigt gemäß dem jeweils geltenden Lehr- bzw. Prüfungsplan an Prüfungen teilzunehmen und die entsprechenden Rangabzeichen verliehen zu bekommen.
  2. Seminar- und Prüfungsteilnahmen werden von den durchzuführenden KMG-Trainern im Ausweis notiert.
  3. Gegen Vorlage des KMG-Ausweises bin ich außerdem berechtigt, in KMG-Trainingscentern weltweit als Besucher bis zu einem Monat kostenfrei am regulären Training vor Ort teilzunehmen.
  4. Bei öffentlich zugänglichen Seminaren der KMG in Deutschland, bin ich berechtigt, zu vergünstigten Konditionen teilzunehmen (derzeit 5 € Ermäßigung pro Tag), wenn ich mich bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung über die Website von KMG-Germany (https://krav-maga-global.de) anmelde.
  5. Die aktuelle Postadresse von KMG Germany ist im Impressum der KMG-Website (https://krav-maga-global.de/impressum-und-datenschutz) jederzeit ersichtlich.
  6. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Anmeldung und wird zunächst für das entsprechende Kalenderjahr geschlossen.
  7. Die Mitgliedschaftsgebühr ist jährlich jeweils im Voraus zu entrichten und beträgt im ersten Jahr 19 € (inklusive Mitgliedsausweis). In jedem Folgejahr beträgt sie 15 €.
  8. Die Mitgliedschaftsgebühr wird vom angegebenen Konto per Lastschrifteinzug am 05.01. vom Direktor der KMG Germany eingezogen.
  9. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres schriftlich kündbar. Die Verbandsmitgliedsvereinbarung wird nach Ablauf des ersten Kalenderjahrs, um ein weiteres Kalenderjahr verlängert, sofern nicht entsprechend gekündigt wird.
  10. Die KMG-Mitgliedschaft wird bei Austritt aus dem Trainingscenter vor Ort nicht automatisch gekündigt, sondern ist separat gemäß vorhergehendem Punkt zu kündigen.
  11. Jede Änderung der Bankverbindung oder Anschrift ist vom Mitglied unmittelbar der KMG Germany (Direktor) mitzuteilen. Bei Fehleinzug wegen veralteter Bankverbindung oder unzureichender Deckung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € fällig.
  12. Die Nichtteilnahme an KMG-Veranstaltungen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
  13. Wechselt die KMG Germany ihre Geschäfts- oder Trainingsräume, ist dies kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
  14. Im Falle eines Wechsels des Trainingscenters bleibt die Mitgliedschaft in der KMG bestehen. Der Wechsel muss jedoch der KMG Germany vom Mitglied angezeigt werden.
  15. Die Teilnahme an Veranstaltungen der KMG erfolgt auf eigenes Risiko.
  16. Der verantwortliche Umgang mit Trainingspartnern und Material ist stets unabdingbar.
  17. Bei der Teilnahme an Seminaren ist den Anweisungen der Seminarleiter unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung und Ausschluss von der Veranstaltung.
  18. Das Mitglied gestattet KMG Germany seine persönlichen Daten in der Mitgliedsdatenbank zu speichern.
  19. KMG Germany erklärt, die persönlichen Daten (außer zur Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der KMG-Mitgliedschaft) niemals an andere weiterzugeben.